Wann welche Baumpflegearbeiten durchgeführt werden dürfen, unterliegt in Deutschland einer Vielzahl an Regularien.
  • Baumpflege zur rechten Zeit

Zwischen Jahreszeiten und Paragraphen

Wann für einen Baumschnitt der richtige Zeitraum ist, hängt von vielen Faktoren ab. Doch selbst, wenn man einen passenden Zeitpunkt gefunden hat, heißt dies nicht, dass man zu diesem auch schneiden oder fällen darf.

Spätestens, wenn gesetzliche Vorschriften ins Spiel kommen, wird Baumpflege knifflig. Denn es gilt sowohl Bundes-, als auch Landesrecht zu beachten. Zusätzlich kommen die Baumschutzsatzungen der Kommunen und der generelle Naturschutz ins Spiel. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Begriffe in den gesetzlichen Formulierung nicht eindeutig definiert sind, sondern Interpretationsspielraum lassen, der in jedem Bundesland anders ausgelegt werden kann.

Leider lassen sich aufgrund der unterschiedlichen Gesetze wenig allgemeingültige Aussagen darüber treffen, wann welche Baumpflegearbeiten erledigt werden dürfen. Wer einen Baum fällen oder beschneiden will, sollte sich daher zuvor gründlich informieren. Für professionelle Gärtner und Baumpfleger empfehlen sich sogar entsprechende Kurse, die Ihnen alle relevanten Regelungen des jeweiligen Bundeslandes näher bringen und so helfen, rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Die richtige Vorgehensweise

Um zu vermeiden, bei der Baumpflege einschlägige Vorschriften zu missachten, empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Zunächst einmal muss festgestellt werden, welcher Standortgruppe der betreffende Baum angehört. Je nachdem, an welcher Art Standort sich der Baum befindet, gelten nämlich andere Vorschriften. Zu Standortgruppe 1 gehören sogenannte “gärtnerisch genutzte Flächen” (sowohl privat, als auch gewerblich), sowie Wald und Plantagen. Zur Standortgruppe 2 gehören vor allem Bäume in öffentlichen Grünflächen wie Alleen oder Straßenbegleitgrün und “Einzelbäume in Natur und Landschaft”.

Anschließend müssen Sie für jede geplante Maßnahme die jeweilige Gesetzeslage einzeln überprüfen. Verschiedene Maßnahmen wie Fällen oder Beschneiden unterliegen unterschiedlichen Regularien, weswegen Sie alle geplanten Maßnahmen klar voneinander trennen müssen. Am besten arbeiten Sie sich dann vom jeweils übergeordneten Gesetz bis zur hierarchisch niedrigsten Stufe durch. Ist etwas schon nach dem Bundesnaturschutzgesetz unzulässig, brauchen Sie das Landesrecht Ihres Bundeslandes gar nicht mehr zu prüfen, da Landesrecht niemals Bundesrecht außer Kraft setzt. Gleiches gilt für mögliche Baumschutzsatzungen Ihrer Kommune gegenüber dem Landes- oder Bundesrecht. Zu prüfen ist allerdings auch, ob in Ihrem Fall etwaige Sonderregelungen oder Ausnahmefälle einschlägig sind, die Baumpflegemaßnahmen zum gewünschten Zeitpunkt trotz anders lautender Regel erlauben oder verbieten.

Zu guter Letzt müssen natürlich alle Vorschriften des Naturschutzes beachtet werden. Dieser Aspekt sollte bei einem guten Gärtner aber auf das größte Verständnis stoßen. Den meisten läge es sicher von sich aus fern, einen Baum mit darin nistenden Vögeln oder Fledermäusen zu fällen. Wer sich mit alldem nicht befassen mag, wendet sich am besten an einen Fachmann, der Sie umfassend beraten und auf Wunsch auch alle Arbeiten vorschriftsgemäß ausführen kann. Auf keinen Fall sollte man den Fehler machen, sich heimlich über Vorschriften hinwegzusetzen. Denn die zuständigen Behörden überwachen die Baumbestände und merken, wenn irgendwo ein Baum unerlaubt gefällt wurde.

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